Bei Scheitern der Gesetzesvorlage räumt die Fluggesellschaft Rückzahlungsanspruch ein

Um Passagieren, Reiseveranstaltern und Vertriebspartnern Planungssicherheit zu geben, wird airberlin im Laufe der Woche in allen Buchungskanälen die Luftverkehrssteuer erheben. Die von der Bundesregierung am 1. September 2010 beschlossene Luftverkehrssteuer für Buchungen ab 1. September 2010 für Abflüge ab 1. Januar 2011 beträgt je nach Länge des Fluges 8, 25 oder 45 Euro. Seit Samstag vergangener Woche ist in globalen Linienflug-Reservierungssystemen die Luftverkehrssteuer auch für airberlin Flüge eingerichtet worden, obwohl die Fluggesellschaft dazu keine Initiative ergriffen hatte. Somit wurden Fakten geschaffen, deren Rechtmäßigkeit von airberlin jetzt überprüft wird.

Da eine Nachbelastung sehr schwierig sein würde, ist airberlin gezwungen, die sich daraus ergebenen höheren Kosten bereits jetzt an die Fluggäste weiterzugeben. Sollte die Gesetzesvorlage zur Luftverkehrssteuer im parlamentarischen Entscheidungsverfahren scheitern, wird airberlin die Luftverkehrssteuer erstatten. airberlin wird sich weiterhin gegen die für das Unternehmen einseitigen Belastungen zur Wehr setzen. Die Steuer ist nicht nur ein Konjunkturprogramm für ausländische Airlines, sie wirkt auch im Inland massiv wettbewerbsverzerrend, da sie nicht nach Preis- und Buchungsklasse differenziert erhoben wird. Auch Fracht- und Umsteigeflüge sind von der Steuer ausgenommen. Deswegen belastet die Steuer überproportional die Unternehmen, die weniger Fracht und Umsteiger und mehr Passagiere auf Direktflügen befördern.

Flughäfen von Deutschland

Читайте также  Konzeptdefinitionsphase für CR929 gestartet