Der Chef des Flughafens Köln/Bonn, Michael Garvens, darf wieder arbeiten gehen. Er erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen seine Beurlaubung — der Aufsichtsrat will dagegen nicht vorgehen. Doch es ist nicht die einzige Personalie, die am Airport in Bewegung ist.

Michael Garvens. © dpa

Der Chef des Airports Köln/Bonn, Michael Garvens, hat am Dienstag vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung für sich geltend gemacht, wonach der Flughafen ihn weiter beschäftigen muss. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH ist demnach angewiesen, Garvens als Geschäftsführer «zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen», zitiert die Nachrichtenagentur dpa aus dem Beschluss. Seit Mittwoch erscheint Garvens wieder auf der Arbeit.

Der Aufsichtsrat teilte nach einer telefonischen Sondersitzung am Donnerstagvormittag mit, er werde «keine Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung einlegen». Die Entscheidung sei vor dem Hintergrund getroffen worden, dass das Kontrollgremium «Schaden vom Unternehmen abwenden will, der durch eine weitere öffentliche juristische Auseinandersetzung um die Geschäftsführung des Unternehmens zwangsläufig entstehen würde».

Garvens war angesichts einer Untersuchung über mögliche Unregelmäßigkeiten am zweitgrößten NRW-Airport bis Mitte Dezember beurlaubt worden. Gleichzeitig ruht auch sein Ehrenamt als ADV-Präsident.

Untreue-Vorwürfe gegen Garvens

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Airport-Chef wegen Untreue. Garvens weist die Vorwürfe über angebliche Fehler im Bereich der Geschäftsführung zurück.

Laut Staatsanwaltschaft besteht ein Anfangsverdacht gegen Garvens. Dem Airport-Chef wird in dem Prüfbericht des Flughafens laut „Kölnischer Rundschau» vorgeworfen, Mitarbeiter in ungewöhnlich vielen Fällen von der Arbeit freigestellt zu haben. Außerdem sollen Rechnungen zu Lasten des Flughafens ein Mietvertrag mit nicht angemessenen Konditionen abgeschlossen worden sein.

Auch über eine weitere Führungsposition am Köln/Bonner Flughafen ist noch nicht endgültig entschieden. Am Montag war die Wahl des früheren CDU-Ministers Friedrich Merz zum Aufsichtsratschef im ersten Anlauf offenbar an einer Formalia gescheitert. Die Wahl soll in einer Sondersitzung nachgeholt werden.

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