Das zuständige Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat der Flughafengesellschaft eine wichtige BER-Baugenehmigung erteilt. Mit „Nachtrag 6.1“ wird geregelt, wie der Flughafenbahnhof brandschutzmäßig vom darüber liegenden Terminal getrennt werden kann.
Die Brandschutzprobleme am BER-Bahnhof, direkt unter dem Terminal, sind mit der Genehmigung von Umbauten gelöst. Foto und Copyright: FBB
In dem jetzt genehmigten Nachtrag geht es um Sicherheitsaspekte an der Schnittstelle zwischen dem Fluggastterminal und dem darunterliegenden Bahnhof. Aus Brandschutzgründen ist dies eine besonders komplizierte Stelle, da ein Feuer im Terminal oder Bahnhof darunter den jeweils anderen Bereich, auch nicht durch Rauch, beeinträchtigen darf. Mit den jetzt genehmigten Änderungen darf der Bahnhof trotzdem mit voller Kapazität betrieben werden.
Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup sagte: „Diese Bestätigung ist nicht nur von großer Bedeutung auf dem Weg zur Inbetriebnahme des BER. Nach der Umsetzung der jetzt genehmigten Maßnahmen kann der Bahnhof mit seiner vollen Kapazität genutzt werden und ist damit weit über 2020 hinaus ein Garant für die schnelle und sichere Erreichbarkeit des weiter wachsenden BER.“
Eine bauliche Besonderheit des BER ist die Überbauung des unterirdischen Bahnhofes mit dem Fluggastterminal ohne Türen zwischen der Verteilerebene des Terminals und dem unterirdischen Bahnhof. Daraus folgt eine Zuständigkeit zweier verschiedener Genehmigungsbehörden (Eisenbahnbundesamt und Bauordnungsamt) an der Schnittstelle. Die Fluchtwege des Bahnhofes verlaufen durch die Verteilerebene des Fluggastterminals. Damit ist die Nutzung des Bahnhofes an die bauliche Fertigstellung des Fluggastterminals gekoppelt.
Der Abschluss der mit Nachtrag 6.1 beantragten Maßnahmen erfolgt im 2. Quartal 2018. Eröffnet werde der Flughafen Berlin Brandenburg im Oktober 2020, so die Flughafengesellschaft am Montag.