Muss Tuifly wegen massenhafter Krankmeldungen und infolge dessen ausgefallener Flüge Entschädigung zahlen? Das Amtsgericht Hannover verhandelt tausende Einzelfälle — und stellt nun eine Grundsatzfrage an den EuGH.

Leere Tuifly-Schalter am Flughafen Hannover. © dpa /Peter Steffen

Nach dem Chaos um ausgefallene und verspätete Flüge bei Tuifly im vergangenen Herbst hat das Amtsgericht Hannover nun den Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingeschaltet. Geklärt werden solle, ob massenhafte Krankmeldungen von Airline-Crews einen außergewöhnlichen Umstand darstellen — und falls ja, wie hoch die Abwesenheitsquote sein muss, teilte das Amtsgericht mit.

Auch solle der EuGH entscheiden, ob ein wilder Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt. Genau als dies hatte Tuifly die Krankmeldungen gewertet und infolge dessen auch Entschädigungszahlungen verweigert. Sie erstattete nur den Reisepreis und macht höhere Gewalt geltend.

Keine Signalwirkung erwartet

Die Fragen waren dem Amtsgericht in acht neuen Verfahren aufgekommen. Die Kammer in Hannover hatte im Februar Klägern in zwei Fällen Entschädigung zugesprochen. Signalwirkung für die anderen anhängigen rund 1400 Fälle erwartet das Gericht von der EuGH-Entscheidung nicht. «Es kommt immer auf den Einzelfall an», sagte eine Sprecherin. Bis zur Entscheidung werde es voraussichtlich eineinhalb Jahre dauern.

Im Herbst 2016 hatten viele Piloten und Flugbegleiter die Arbeit niedergelegt. Zuvor war bekanntgeworden, dass die zum weltgrößten Reisekonzern Tui gehörende Airline unter Führung von Etihad mit der Air-Berlin-Tochter Niki in eine Holding integriert werden soll. An mehreren Tagen fielen Flüge aus. Tui musste rund 3000 Reiseverträge kündigen. Die Flugausfälle kosteten das Unternehmen 22 Millionen Euro.

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