Der Flughafen Dortmund will statt bis 22 Uhr zukünftig bis 23 Uhr für den Flugverkehr geöffnet bleiben. Ein erster Antrag samt Bewilligung des Landes wurde 2015 vom Gericht kassiert. Nun gibt es nach airliners.de-Informationen einen neuen Versuch.

Passagiere steigen am Flughafen Dortmund in eine Maschine. © Flughafen Dortmund /Frank Peterschröder

Der Flughafen Dortmund reicht am heutigen Freitag (11. Mai) die letzten aktualisierten Papiere eines neuen Antrags auf Betriebszeitenverlängerung beim Regierungspräsidenten in Münster ein. Damit ist das Ende 2016 abgegebene Gesuch nach airliners.de-Informationen komplett aktualisiert. Der Airport selbst war am Freitag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Statt wie bisher bis 22 Uhr will der NRW-Airport zukünftig bis 23 Uhr Flüge abfertigen dürfen, braucht dafür aber die Erlaubnis des Regierungspräsidiums. Eine Entscheidung soll laut einer mit der Sache vertraute Person bereits im kommenden Monat fallen.

Genehmigung wurde vom Gericht kassiert

Ein erster Antrag für das Vorhaben wurde 2010 eingereicht, 2014 genehmigt und ein Jahr später vom nordrheinwestfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster wieder kassiert. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass das öffentliche Interesse (nachts Flugverkehr durchzuführen) nicht hinreichend gegen die Individualinteressen (Ruhebedürfnis der Anrainer) abgewogen worden war. Ein Insider formuliert es gegenüber airliners.de so: «Da gab es wirklich heftige Defizite in der Abwägung.»

Regionale Bedeutung

Die NRW-Landesregierung aus SPD und Grünen hat die Airports im Bundesland im Landesentwicklungsplan im Dezember 2016 in zwei Kategorien eingeteilt: «landesbedeutsam» (nur Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück) und «regionalbedeutsam» (Flughäfen, die sich nur begrenzt entwickeln dürfen). Der Flughafen Dortmund, der in die zweite Kategorie einsortiert wurde, kritisierte diese Unterteilung stets als «Anachronismus». Die nun regierende NRW-Koalition aus CDU und FDP kündigte an, die beiden Kategorien abzuschaffen. Experten vermuten, dass dies dem Dortmunder Antrag für eine Betriebszeitenverlängerung noch einmal Auftrieb gegeben hat.

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Seit Februar 2016 gilt wieder: Um 22 Uhr ist Schluss. Außerplanmäßige Landungen sind nach vorheriger Genehmigung bis 23 Uhr möglich. Bis zum nächsten Morgen um sechs Uhr gilt dann ein Nachtflugverbot in Dortmund. Eine Erweiterung der Betriebszeiten (also Landungen bis 23 Uhr plus Verspätungsregelung) wäre aus Sicht von Experten insofern «pikant», als dass der benachbarte Airport Düsseldorf auch mit der geltenden Beschränkung der Betriebszeiten «auskommt».

Antrag von 2016 noch einmal aktualisiert

Der neue Antrag ist bereits Ende 2016 auf den Weg gebracht worden, da im vergangenen Jahr aber der Leiter der zuständigen Luftfahrtbehörde in Münster sowie der dortige Regierungspräsident in den Ruhestand gingen und die Landesregierung in NRW von rot-grün auf schwarz-gelb wechselte, eröffnete sich die Chance, den Antrag noch einmal anzupassen, ohne erneut Zeit zu verlieren. Die Möglichkeit der Aktualisierung nutzte der Flughafen — schließlich war zu Zeiten des Ursprungsantrags der Verkehr noch von der Konkurrenzsituation zwischen Lufthansa und Air Berlin geprägt.

Die Grafik links zeigt die Marktanteile der vom Flughafen Dortmund aus operierenden Airlines im laufenden Sommerflugplan; die Balken auf der rechten Seite die Passagierzahlen in den vergangenen fünf Jahren. © Darstellung: airliners.de | Quellen: ch-aviation, ADV

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