Die dritte Start- und Landebahn am Flughafen Wien wird wohl erneut vor dem österreichischen Bundesverfassungsgericht verhandelt. Doch ob es zu einer inhaltlichen Neuentscheidung kommen könnte, ist noch offen.

© Flughafen Wien AG

Die österreichische Justiz wird sich erneut mit einer möglichen dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien beschäftigen müssen. «Ja, die Beschwerde ist da», sagt ein Sprecher des Bundesverfassungsgericht zu airliners.de. Laut mehrerer Quellen sollen drei Bürgerinitiativen den Wiener Anwalt Martin Ulrich Fischer von der Kanzlei Hege und Partner mit der Klageschrift beauftragt haben.

Doch dass das österreichische Verfassungsgericht erneut in der Sache entscheiden muss, heißt noch lange nicht, dass die Wiener Ausbaupläne in Gefahr sind. «Zunächst wird entschieden werden, ob der Antrag zulässig ist und das Verfahren am Bundesverwaltungsgericht erneut verhandelt werden muss», so der Sprecher.

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts fällt voraussichtlich in der nächsten Session im Juni, wenn die Kammer erneut über dutzende Anträge richtet. Erst dann kommt es gegebenenfalls zu einem erneuten Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht und zu einer inhaltlichen Neubewertung.

Airport betont «Unsicherheit»

Flughafenchef Günther Ofner spricht von einer «weiteren Phase der Unsicherheit und Verzögerung». Denn das Genehmigungsverfahren könnte noch Jahre dauern, sagte Ofner im Gespräch mit airliners.de: «Die ganze Situation beweist einmal mehr, dass die Maßnahmen, die im Regierungsprogramm vorgesehen sind, um Verfahren zu straffen und zu beschleunigen, bitter notwendig sind.»

In Summe wird halt wieder sehr viel Geld und Aufwand dafür notwendig sein, auch diese Hürde zu schaffen.

Günther Ofner, Flughafenchef Wien

Ende März dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass die dritte Start- und Landebahn am Flughafen Wien unter Auflagen für Anwohner- und Klimaschutz gebaut werden darf.

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So verhängten die Bundesrichter strenge Auflagen für den Flughafenausbau: Innerhalb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Bahn muss eine CO2-Neutralität des Airports erreicht werden. Und schon zuvor müssen die CO2-Emissionen um 30.000 Tonnen reduziert werden. Zudem verhängten die Richter «deutlich strengere Grenzwerte» für den Lärmschutz und verordneten Maßnahmen zur Reduzierung des Baustellenstaubs.

Lage der geplanten dritten Piste am Flughafen Wien. Foto: © Flughafen Wien

Das Bundesverwaltungsgericht entschied bereits zum zweiten Mal in dieser Sache: Im Februar 2017 untersagte es in einem aufsehenerregenden Urteil den Bau der dritten Piste. Zur Begründung hieß es damals, durch den Ausbau der Flughafenkapazitäten würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen — mit drastischen Folgen vor allem für den Tourismus und die Land- und Forstwirtschaft.

Kapazität soll auf 37 Millionen steigen

Der österreichische Verfassungsgerichtshof kippte dieses Urteil allerdings und bemängelte die starke Gewichtung des Klimaschutzes als «Willkür». Der Fall wurde an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.

Der Flughafen will mit der dritten Bahn seine jährliche Kapazität auf 37 Millionen steigern. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Fluggäste auf über 24 Millionen. Den Genehmigungsantrag für die 3,7 Kilometer lange Piste in Ost-West-Richtung reichte der Airport 2007 ein.

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