Am Flughafen Düsseldorf können wie geplant sechs weitere Abstellpositionen für Flugzeuge gebaut werden. Klagen dagegen sind jetzt abgewiesen worden. Doch über den Kapazitätsausbau ist damit nicht entschieden.

Das Vorfeld des Düsseldorfer Flughafens. © Flughafen Düsseldorf

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag vier Klagen von Anrainern des Flughafens Düsseldorf abgewiesen. Laut Mitteilung des Gerichts hatten die Städte Kaarst, Meerbusch und Ratingen sowie mehrere Privatpersonen gegen die geplante Erweiterung des Flughafenvorfelds geklagt.

Auf den neuen Flächen im Westen des Flughafens sollen insgesamt 14 Abstellpositionen für Flugzeuge entstehen. Acht sind bereits 2009 fertiggestellt worden, die weiteren sechs sollen in den Bauabschnitten zwei und drei folgen. Dafür wurde im Juni 2015 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen, gegen den sich die Klagen richteten.

Auf dem Vorfeld West des Düsseldorfer Flughafens sollen noch weitere sechs Abstellpositionen entstehen. Foto: © Flughafen Düsseldorf

Die Richter entschieden, der Ausbau sei gerechtfertigt, auch weil er Ersatz für entfallene Abstellflächen im Osten des Flughafens schaffe. Dort war 2009 eine neue Flugzeughalle eröffnet worden. Zudem seien die Auswirkungen für Anwohner geringfügig.

Gegen die Urteile kann keine Revision eingelegt werden. Die Kläger könnten allenfalls mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor das Bundesverwaltungsgericht gehen. Flughafenchef Thomas Schnalke erklärte deshalb, die Richter hätten nun für das Bauvorhaben die «dringend notwendige Klarheit hergestellt». Es soll in den kommenden vier Jahren abgeschlossen werden.

Bei der Entscheidung geht es nicht um einen Kapazitätsausbau des Flughafens. Wie die Richter betonten, sei eine Zunahme an Flugbewegungen nicht der Vorfelderweiterung zuzurechnen, da schon bis 2009 Abstellpositionen in gleicher Zahl vorhanden waren.

Entscheidung über mehr Flugbewegungen steht noch aus

Читайте также  Aktuelle Streckenmeldungen - Das sind die Änderungen im ersten Sommerflugplan ohne Air Berlin

Der Düsseldorfer Flughafen will zwar auch die Zahl der zulässigen Starts und Landungen pro Stunde erhöhen. Darüber steht eine Entscheidung aber noch aus: Der entsprechende Antrag zur Änderung der Betriebsgenehmigung wartet seit über drei Jahren beim Verkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen auf seine Genehmigung. Zuletzt wurde berichtet, die Entscheidung könnte noch bis 2019 dauern.

Bei dem Antrag geht es darum, in Spitzenstunden mehr Flüge am Düsseldorfer Airport zu ermöglichen. So soll der «Eckwert» von 47 auf 60 Flugbewegungen angehoben werden.

Flughafen von Deutschland