Das Landgericht Koblenz kann der Anklage nicht folgen: Die Beweismittel gegen Jörg Schumacher — Ex-Flughafenchef auf dem Hahn — und drei weitere Beschuldigte reichen den Richtern nicht aus.

Jörg Schumacher. © dpa

Die Anklage gegen einen ehemaligen Geschäftsführer des Flughafens Hahn ist aus Sicht des Landgerichts nicht stichhaltig genug für einen Prozess. Das Landgericht Koblenz lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Eröffnung der Hauptverhandlung gegen Jörg Schumacher und drei weitere Beschuldigte ab.

«Nach Auffassung der Kammer kann ein Tatnachweis mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht geführt werden», teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Zuvor hatte die «Allgemeine Zeitung» in Mainz darüber berichtet.

Staatsanwaltschaft widerspricht Beschluss

Die Staatsanwaltschaft Koblenz legte sofortige Beschwerde gegen den Beschluss ein. «Wir sind der Auffassung, dass die Beweiswürdigung durch die Kammer nicht zutrifft», sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. Über die Beschwerde muss nun das Oberlandesgericht entscheiden.

Die Ermittlungen gegen Schumacher und weitere Beschuldigte reichen bis März 2014 zurück. Dabei ging es um Verträge der Flughafengesellschaft mit einer Firma für die Passagierabfertigung. Im Juli vergangenen Jahres erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier Beschuldigte wegen Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit. Die Gesamthöhe der Zuwendungen wurde mit insgesamt rund 154.000 Euro angegeben. Alle vier Beschuldigten habe die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

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Der aus einem Militärflugplatz hervorgegangene Regionalflughafen gehörte damals zum größten Teil Rheinland-Pfalz. In diesem Jahr wurde der Flughafen an die chinesische HNA-Gruppe verkauft. Ein Anteil von 17,5 Prozent gehört weiter dem Land Hessen.

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