Angebliche Untreue und Bestechung am Flughafen Hahn haben einst für Schlagzeilen gesorgt. Nun sind die Vorwürfe juristisch endgültig vom Tisch. Die einstigen Angeschuldigten können aufatmen.

Jörg Schumacher. © dpa

Der ehemalige Flughafen-Chef am Hahn Jörg Schumacher muss keinen Untreue-Prozess mehr befürchten. Die Anklage gegen ihn ist auch aus Sicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nicht stichhaltig genug für einen Prozess.

Zuvor hatte schon das Landgericht Koblenz den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Eröffnung der Hauptverhandlung gegen Schumacher und drei weitere einstige Angeschuldigte abgelehnt. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen wurde nun vom OLG ebenfalls verworfen, wie dessen Sprecher Christoph Syrbe mitteilte.

Angeschuldigte bestritten Vorwürfe

Im Kern ging es um die Verlängerung eines Vertrags der Flughafengesellschaft im Hunsrück mit einer Firma für die Passagierabfertigung. Im Juli 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier Angeschuldigte wegen Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit. Die Gesamthöhe der angeblichen Zuwendungen wurde mit 153.850 Euro angegeben. Alle vier einstigen Angeschuldigten wiesen die Vorwürfe stets zurück.

Syrbe erklärte, Schumacher habe den Vertrag ohne die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung verlängert. Das sei ein vergaberechtlicher Fehler, der rein theoretisch zu Forderungen von Schadenersatz führen könnte — aber nicht strafbar sei.

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Die angeklagte angebliche Untreue zulasten der Flughafengesellschaft habe das OLG dagegen nicht erkennen können, ebenso wenig wie eine angebliche Bestechung mit einem Beratervertrag und deutlich verbilligten Autos. Das Gericht nannte nicht Schumachers Namen.

«Ich lebe wieder»

Die Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Harald Kruse, teilte mit, seine Behörde müsse den OLG-Beschluss, gegen den keine Rechtsmittel mehr möglich seien, «auch dann hinzunehmen, wenn sie die rechtlichen Bewertungen des Gerichts nicht teilt. Dies gilt selbstverständlich auch im vorliegenden Fall.»

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Schumacher, der heute als selbstständiger Berater in der Luftfahrt- und Logistikbranche arbeitet, zeigte sich erleichtert. Er sagte: «Diese Entscheidung erledigt alles. Ich habe vier Jahre Verfahren hinter mir.» Für seine Familie und ihn sei das belastend gewesen. «Ich lebe wieder», fügte Schumacher hinzu. Bei der umstrittenen Vertragsverlängerung habe er sich seinerzeit auf die EU-weite Bodenabfertigungsdienst-Verordnung berufen.

Der einstige US-Fliegerhorst Hahn gehört inzwischen dem großen chinesischen Mischkonzern HNA — dieser hatte im Sommer 2017 vom Land Rheinland-Pfalz 82,5 Prozent der Anteile erworben. Die übrigen 17,5 Prozent hält weiterhin Hessen. Bis 2024 darf der Flughafen noch hohe staatliche Beihilfen kassieren.

Als staatlicher Airport hatte er jeden Monat durchschnittlich mehr als eine Million Euro Verlust verbucht. Bei der Fracht sieht sich der Hahn gegenwärtig im Aufwind. Das Passagiergeschäft gestaltet sich dagegen noch zögerlich.

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