Am Flughafen Zürich dürfen künftig mehr Maschinen am späten Abend starten und sie dürfen in niedrigerer Höhe von den bislang genehmigten Flugrouten abweichen.

Luftaufnahme des Flughafens Zürich. © AirTeamImages.com /Olivier Corneloup

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigte entsprechende Anträge des Flughafenbetreibers, wie es am Donnerstag mitteilte. Nicht betroffen seien die An- und Abflugrouten im Osten, die über deutsches Hoheitsgebiet gehen, wie das Amt betonte. Dazu sei aus Deutschland bislang keine Genehmigung erteilt worden.

Die Kreise Hohentengen, Lörrach, Konstanz und Schwarzwald-Baar beschweren sich seit Jahren über den Fluglärm durch an- und abfliegende Flugzeuge am Flughafen Zürich. Hohentengen liegt nur etwa 35 Kilometer vom Flughafen entfernt. Ein 2012 geschlossener Staatsvertrag, der die An- und Abflüge regeln soll, ist zwar in der Schweiz — aber nicht im Bundestag in Berlin — ratifiziert worden.

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Nach dem neu genehmigten Betriebsreglement könne die Flugsicherung in Zürich abfliegende Flugzeuge nach 22.00 Uhr bei Bedarf früher von den definierten Startrouten abweichen lassen, teilte das Bundesamt mit. Bisher sei das erst auf einer Höhe von 2400 Metern erlaubt gewesen. Zudem dürften neu auch vierstrahlige Flugzeuge wie die A340 am späten Abend von Piste 32 starten. Dadurch würden künftig häufiger Flugzeuge vor 23.00 Uhr starten.

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