Hätte das Land beim geplatzen Hahn-Verkauf genauer prüfen müssen? Und welche rechtlichen Folgen hat das Thema? Die Ansichten von Regierung, Opposition und Rechnungshof in Mainz klaffen weit auseinander.

Schriftzug am Hunsrück-Flughafen Hahn. © dpa /Andreas Arnold

Vor einem Jahr unternahm Rheinland-Pfalz die entscheidenden Schritte zum Verkauf des Flughafens Hahn an das dubiose Unternehmen SYT. Am Mittwoch hat der Rechtsausschuss des Landes darüber gestritten, ob die Landesregierung dabei ihre Sorgfaltspflicht erfüllt hat.

Johannes Siebelt vom Landesrechnungshof bekräftigte den im Gutachten dieser Behörde dargestellten Befund, «dass es entschiedene Verstöße gegen die Pflichten gegeben hat». Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) hielt dagegen: «Eine Pflichtverletzung des Landes kann nicht gesehen werden.»

Es sei im Wirtschaftsleben üblich, dass die Auswahl eines Käufers in einem komplexen Bieterverfahren einer Beratungsgesellschaft überlassen werde, sagte Stich. Das Land habe der Aussage der Beratungsgesellschaft KPMG vertrauen dürfen, dass es keine Zweifel an Bonität und Seriosität des in dem Verfahren ausgewählten Käufers SYT gegeben habe. Im gesamten Verkaufsprozess habe sich das Land nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns verhalten.

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«Hans im Glück war auch Kaufmann», sagte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf mit Blick auf die Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm. Nach wie vor offen seien die Fragen, wie SYT geprüft worden sei und welche Maßstäbe dabei angelegt worden seien.

Alexander Licht warf für die CDU die Frage nach der Haftung der Landesregierung für die aus einer Sicht belegte Pflichtverletzung auf: «Was ist die Folge, wenn sich eine Regierung an Gesetz und Recht nicht hält?» Es gebe weiter Widersprüche, sagte Licht und kritisierte, dass die Landesregierung die von seiner Fraktion zuletzt erbetenen Dokumente nicht vorzulegen bereit sei: «Ich kann nur sagen: Chance vertan.»

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Justizminister Herbert Mertin (FDP) lehnte eine rechtliche Bewertung ab und verwies auf anhängige Strafanzeigen und entsprechende Ermittlungen der Staatsanwälte. Zum einen habe der AfD-Fraktionsvorsitzende Uwe Junge Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingelegt, dessen Strafanzeige gegen Innenminister Roger Lewentz (SPD) nicht weiter zu verfolgen. Außerdem gebe es die Strafanzeige der Landesregierung gegen die damals handelnden Personen bei SYT — «diese Ermittlungen laufen noch».

Das Gutachten des Landesrechnungshofs war bereits vor zwei Wochen Thema von insgesamt rund neunstündigen Diskussionen im Innen-, Finanz- und im Wirtschaftsausschuss. Der federführende Innenausschuss kommt am 1. Juni erneut zusammen; dazu ist auf Wunsch der CDU auch ein Vertreter der Beratungsgesellschaft KPMG eingeladen worden.

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